﻿Diese allgemeinen Lizenzvereinbarungen sind die rechtlich bindenden Grundlagen für die Lizenzierung von Software-Lösungen der OrangeApps GmbH und für natürliche oder juristische Personen (nachfolgend "Lizenznehmer" genannt) wirksam. 
Mit der Bestellung anerkennt der Lizenznehmer die Gültigkeit dieser Allgemeinen Lizenzbedingungen. 


1	DEFINITIONEN

1.1	Komponenten 
  1	Eine Software-Komponente ist eine Einheit mit zugesicherten Schnittstellen und kann selbständig eingesetzt oder in Software-Programmen integriert werden. 
1.2	Solutions
  1	Eine Solution ist ein Software-Programm, das mehrere Komponenten zu einer eigenständigen Software integriert. Solutions werden in der Regel von Endanwendern, Integratoren und IT-Betreibern eingesetzt.
1.3	Installation, Betriebssystem 
  1	Ein Betriebssystem ist eine notwendige Voraussetzung für den Betrieb der installierten Software. Beispiele von Betriebssystemen sind Windows XP, Windows 7 oder Windows 8, sowie die spezifischen Betriebssysteme für Industrieroboter. 
  2	Eine Installation eines Betriebssystems, wird auf einem oder mehreren realen oder virtuellen Rechnern betrieben. 
  3	Der Betrieb der lizenzierten Software auf einer Betriebssystem-Installation gilt als eine (1) Installation. 
1.4	Lizenztypen, Durchsatz
  1	Der Lizenztyp bestimmt die Art der Nutzung der Software. Beispiele von Lizenztypen sind Lizenz pro Installation und Lizenz nach Durchsatz. Das Maß für die Nutzung der Software kann an einen Durchsatz gebunden sein.
  2	Die Nutzung der Software kann an einen Ort oder einen Gegenstand gebunden sein. Beispiel hierfür ist der Einsatz der Software auf Rechnern mit eindeutiger Seriennummer. 
1.5	Entwicklungslizenz 
  1	Eine Entwicklungslizenz wird für jeden Arbeitsplatz eines Entwicklers benötigt.
  2	Eine Entwicklungslizenz kann zeitlich begrenzt sein. 
1.6	Laufzeitlizenz 
  1	Eine Laufzeitlizenz wird für den produktiven Einsatz benötigt. Die Nutzungsrechte und der Preis der Lizenz richten sich nach dem im Rechnungsdokument aufgeführten Lizenztyp.
  2	Eine Laufzeitlizenz kann zeitlich begrenzt sein. 
1.7	Testlizenz (Laufzeitlizenz für Testsystem) 
  1	Eine Testlizenz ist für den Einsatz der Software in Testumgebungen gedacht, um die Integration und die Erfüllung der notwendigen Anforderungen des Kunden zu verifizieren. 
  2	Eine Testlizenz kann zeitlich begrenzt sein. 
1.8	Evaluationslizenz 
  1	Eine Evaluationslizenz erlaubt die Verifizierung der Funktionalitäten der zu lizenzierenden Software.
  2	Eine Evaluationslizenz kann zeitlich begrenzt sein. 


2	VERTRAGSGEGENSTAND 

2.1	Lizenzumfang 
  1	OrangeApps GmbH erteilt dem Lizenznehmer im Rahmen der Bedingungen dieser Vereinbarung ein nicht exklusives, nicht übertragbares Recht zur Nutzung der lizenzierten Software zum eigenen Gebrauch. Keine andere Art der Nutzung der lizenzierten Software als die in dieser Vereinbarung vorgesehenen ist erlaubt, es sei denn, OrangeApps GmbH hat dies ausdrücklich schriftlich bewilligt. 
  2	Die lizenzierte Software darf nur durch die vom Lizenznehmer autorisierten Personen und autorisierte Personen des Endkunden des Lizenznehmers genutzt werden. 
  3	Der Verkauf oder jegliche anderweitige, nicht im Lizenzumfang vorgesehene Nutzung der lizenzierten Software ist ausdrücklich untersagt. 
  4	Die maximale Anzahl der Kopien, die der Lizenznehmer einsetzen darf, ist durch die Anzahl eingekaufter Lizenzen gemäß dem Rechnungsdokument der OrangeApps GmbH begrenzt. 
  5	Die lizenzierte Software ist auf ein spezifisches Betriebssystem wie z.B. Windows, Mac OS/X, und Linux beschränkt. Diese Beschränkung ist mit der genauen Bezeichnung der lizenzierten Software im Rechnungsdokument aufgeführt.
2.2	Eigener Gebrauch 
  1	Die Verwendung der lizenzierten Software und - je nach Lizenztyp - das Einbauen der lizenzierten Software in Applikationen des Lizenznehmers für den eigenen Gebrauch und im Umfang der eingekauften Lizenz ist gestattet. 


3	LIZENZEINSATZ 

3.1	Laufzeitlizenz 
  1	Eine Laufzeitlizenz ohne Laufzeitbeschränkung gibt dem Lizenznehmer das Recht, die lizenzierte Software auf einer (1) Betriebssystem-Installation zeitlich unbegrenzt einzusetzen. 
  2	Eine Laufzeitlizenz mit Laufzeitbeschränkung gibt dem Lizenznehmer das Recht, die lizenzierte Software auf einer (1) Betriebssystem-Installation bis zum Ablauf der Laufzeit einzusetzen. Der Ablauf der Laufzeit ist aus der Rechnung oder der Lizenzdokumentation ersichtlich. 
  3	Das Nutzungsrecht aus dem Erwerb einer Laufzeitlizenz berechtigt den Lizenznehmer zu einem entsprechenden Durchsatz. Der mit der Laufzeitlizenz erworbene Durchsatz ist auf der Rechnung ersichtlich. Ist im Rechnungsdokument kein solcher Durchsatz aufgeführt, darf die lizenzierte Software mit einem unbegrenzten Durchsatz genutzt werden. 
3.2	Testlizenz 
  1	Eine Testlizenz ohne Laufzeitbeschränkung gibt dem Lizenznehmer das Recht, die lizenzierte Software auf einer (1) Betriebssystem-Installation zeitlich unbegrenzt einzusetzen. 
  2	Eine Testlizenz mit Laufzeitbeschränkung gibt dem Lizenznehmer das Recht, die lizenzierte Software auf einer (1) Betriebssystem-Installation bis zum Ablauf der Laufzeit einzusetzen. Der Ablauf der Laufzeit ist aus der Rechnung oder der Lizenzdokumentation ersichtlich. 
  3	Das Nutzungsrecht aus dem Erwerb einer Testlizenz berechtigt den Lizenznehmer zu einem entsprechenden Durchsatz. Der mit der Laufzeitlizenz erworbene Durchsatz ist auf der Rechnung ersichtlich. Ist im Rechnungsdokument kein solcher Durchsatz aufgeführt, darf die lizenzierte Software mit einem unbegrenzten Durchsatz genutzt werden. 
3.3	Evaluationslizenz 
  1	Eine Evaluationslizenz darf nicht für die Entwicklung, für Prüfzwecke, den produktiven Einsatz oder irgendeinen anderen Zweck als die Evaluation genutzt werden. Sie ist kostenlos und nach dem Herunterladen maximal 30 Tage gültig. Die mit einer Evaluationslizenz erzeugten Daten oder Ergebnisse sind in der Regel entsprechend gekennzeichnet (Wasserzeichen). 
3.4	OEM-Lizenz 
  1	Wird die lizenzierte Software in einem Softwareprodukt des OEM-Partners integriert, welches von seinen Kunden produktiv verwendet wird, so benötigt er eine OEM-Lizenz. Eine OEM-Lizenz besteht einesteils aus einer Entwicklungslizenz und andernteils aus Laufzeitlizenzen. 
  2	Der Typ und der Preis der Entwicklungs- und Laufzeitlizenzen sind in der mit dem OEM-Partner abgeschlossenen Vereinbarung festgelegt. 
  3	Das Kopieren und Verteilen seiner, mit der lizenzierten Software erweiterten, Applikation an Endkunden durch den Lizenznehmer ist im Rahmen der OEM-Vereinbarung erlaubt. 
3.5	Audit 
  1	OrangeApps GmbH hat im Rahmen eines formellen Audits das Recht, eine Kontrolle der Nutzung der lizenzierten Software durchzuführen. Ein formelles Audit durch die OrangeApps GmbH ist dem Lizenznehmer mindestens 5 Arbeitstage im Voraus schriftlich anzukündigen. Dieses Audit kann durch die OrangeApps GmbH selbst oder durch einen beauftragten Vertreter der OrangeApps GmbH durchgeführt werden. Geht aus einem formellen Audit hervor, dass die Lizenzierung durch den Lizenznehmer nicht korrekt erfolgt ist, so hat er innerhalb von 10 Tagen eine korrekte Lizenz zu bestellen und alle ausstehenden Beträge zu entrichten. 


4	INTELLEKTUELLES EIGENTUM 

4.1	Grundsatz 
  1	Der Lizenznehmer bestätigt und erklärt sich damit einverstanden, dass die lizenzierte Software wertvolle Betriebsgeheimnisse und vertrauliche Informationen enthält, welche zum Eigentum der OrangeApps GmbH gehören. Der Lizenznehmer erklärt sich damit einverstanden, die lizenzierte Software, Teile davon oder den Lizenzschlüssel nicht auf eine Weise zu betreiben, zu verkaufen, zu kopieren, zu lizenzieren, weiter zu geben oder anderweitig zu nutzen, als in Übereinstimmung mit den Bedingungen dieser Vereinbarung. 
4.2	Verbot der Nachentwicklung und/oder Rückübersetzung 
  1	Die Nachentwicklung oder Rückübersetzung der lizenzierten Software wie auch der Versuch, das zu tun, ist dem Lizenznehmer untersagt. Er darf dies auch weder zulassen, noch unterstützen oder anderen erlauben, dies zu tun. 
4.3	Haftung des Lizenznehmers 
  1	Der Lizenznehmer ist gegenüber OrangeApps GmbH für alle Schäden haftbar, welche der OrangeApps GmbH direkt oder indirekt aus der unerlaubten Weitergabe von Betriebsgeheimnissen und vertraulichen Informationen entstehen. Außerdem erklärt sich der Lizenznehmer damit einverstanden, dass OrangeApps GmbH berechtigt ist, die Weitergabe von Betriebsgeheimnissen und vertraulichen Informationen sowie die unerlaubte Nutzung der lizenzierten Software mit allen ihr zur Verfügung stehenden Mitteln zu unterbinden. 


5	GEWÄHRLEISTUNG UND HAFTUNG 

5.1	Nachbesserungsrecht 
  1	OrangeApps GmbH bestätigt, dass die Programme der im Zeitpunkt der Lizenzierung letzten gültigen und erprobten Version entsprechen. Sollten innert dreißig (30) Tagen nach dem Zahlungseingang der Lizenzgebühr für den erstmaligen Gebrauch der lizensierten Software beim Gebrauch der unveränderten Programme auf einer geeigneten Plattform erhebliche Fehler auftreten, hat der Lizenznehmer das Recht, eine Korrekturversion zu verlangen.
  2	Weitere Zahlungen von Lizenzgebühren verlängern oder neustarten keinesfalls den Zeitraum des Rechts auf Nachbesserung.
5.2	Rückgaberecht
  1	Enthält das Programm unzumutbare Mängel, namentlich wenn es nicht in der Lage ist, wesentliche Anwendungen, Funktionen und Leistungen zu erfüllen, wie sie zugesichert oder für den bestimmungsgemäßen Gebrauch vorausgesetzt sind, kann der Lizenznehmer das Programm, zugehörige Hardware und die Dokumentation gegen Rückerstattung der Lizenzgebühr zurückgeben. Er hat bei der Rückgabe schriftlich zu bestätigen, dass er alle Kopien des Programms gelöscht und den Gebrauch eingestellt hat. OrangeApps GmbH ist berechtigt, diesen Sachverhalt vor Ort zu kontrollieren. 
  2	Das Rückgaberecht entfällt drei (3) Monate nach dem Zahlungseingang der Lizenzgebühr für den erstmaligen Gebrauch der lizensierten Software. 
  3	Weitere Zahlungen von Lizenzgebühren verlängern oder neustarten keinesfalls den Zeitraum des Rechts auf Rückgabe.
5.3	Schadloshaltung bei Softwareabänderungen 
  1	OrangeApps GmbH trägt keine Verantwortung für die Geltendmachung aller Ansprüche auf Patent- und Schutzrechten, welche aus einer abgeänderten oder mit anderen Softwareteilen vermischten Version der lizenzierten Software entstehen. 
  2	Der Lizenznehmer hält OrangeApps GmbH für Schäden und Haftungsansprüche schadlos, welche aus der Abänderung oder Vermischung der lizenzierten Software mit anderen Softwareteilen entsteht. 
5.4	Haftungsbegrenzung 
  1	OrangeApps GmbH haftet nicht für die mit der lizenzierten Software erzeugten Resultate.
  2	OrangeApps GmbH haftet nur für die durch den Betrieb der lizenzierten Software vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten Mangelfolgeschäden. Mittelbare, untypische, zufällig entstandene oder Folgeschäden, die sich aus der Benutzung des Softwareprodukts oder dadurch ergeben, dass das Softwareprodukt nicht benutzt werden konnte, insbesondere entgangener Gewinn, entgangene Einsparungen, sonstige Vermögensschäden des Kunden, Betriebsunterbrechungen, Verlust von Daten oder ähnliches unterliegen nicht der Haftung der OrangeApps GmbH. Die Haftung der OrangeApps GmbH bezüglich der Software ist in diesem Vertrag abschließend geregelt.
  3	Die maximale Verbindlichkeit von OrangeApps GmbH gegenüber dem Lizenznehmer für alle Ansprüche beschränkt sich auf die vom Lizenznehmer an OrangeApps GmbH bezahlten Lizenzgebühren. 
  4	Jede weitere Gewährleistung und Garantie, seien sie ausdrücklich gesetzlich geregelt oder aus dem Gesetz abgeleitet, insbesondere zählen dazu Marktgängigkeit, Eignung für einen bestimmten Zweck oder die Zusicherung, dass keine Schutzrechte Dritter verletzt werden, sind ausgeschlossen und der Lizenznehmer verzichtet hierauf ausdrücklich.
  5	Weiterhin ist der Lizenznehmer und Verwender für Auswahl der Soft- und Hardware, für Installation und Gebrauch, erwartete Ergebnisse sowie Datenschutz und -sicherung selbst verantwortlich.


6	WARTUNG 

6.1	Grundsatz 
  1	In der Lizenzgebühr ist das Recht für den Bezug von Wartungsleistungen, technische Unterstützung und den Gebrauch neuer Versionen der Software während dreißig (30) Tagen ab dem Zeitpunkt des Eingangs der ersten Lizenzgebühr enthalten.
  2	Für ausgewählte Software steht eine weitergehende Wartung zur Verfügung. Die Auswahl dieser Software obliegt einzig und allein der OrangeApps GmbH. Für welche Software weitergehende Wartung zur Verfügung steht, kann den Webseiten der OrangeApps GmbH (www.orangeapps.de) entnommen werden.
6.2	Technischer Support 
  1	Der technische Support bezieht sich auf die Beantwortung von Anfragen per elektronischer Mail an support@orangeapps.de zwischen 08:00 und 16:00 UTC, Montag bis Freitag, und ist beschränkt auf die Aufzeichnung von gemeldeten Fehlern, die Klärung, ob die Fehler durch die lizenzierte Software verursacht wurden und die Hilfestellung beim Finden von Umgehungslösungen sowie das Liefern von korrigierten Versionen der lizenzierten Software, sofern diese den Fehler verursacht hat. 
  2	Der technische Support wird gewährt, wenn der Fehler auf einem Rechner der OrangeApps GmbH nachvollziehbar ist und wenn die lizenzierte Software nicht verändert wurde. Schulung ist in den Wartungsleistungen nicht inbegriffen. 
  3	Unterstützungs- und Wartungsleistungen werden von OrangeApps GmbH an maximal zwei vom Lizenznehmer autorisierte Personen erbracht. 
6.3	Außerordentliche Beendigung der Wartungsleistung 
  1	OrangeApps GmbH kann jederzeit die Erbringung von Wartungsleistungen unterbrechen oder einstellen, wenn der Lizenznehmer seinen Verpflichtungen wie beispielsweise die Zahlung der Lizenz- oder Wartungsgebühren oder anderen vertraglichen Verpflichtungen nicht nachkommt. 


7	DATENSCHUTZ 

  1	Der Lizenznehmer ist darüber informiert und erteilt mit der Bestellung seine Zustimmung dafür, dass personenbezogene Daten wie Name, Vorname, Rechnungs-, Installations- und Lieferadresse, evtl. Telefonnummer, E-Mail Adresse, Bankverbindung sowie Merkmale zur Identifikation des Nutzers, Angaben über Beginn und Ende sowie Umfang der jeweiligen Nutzung von OrangeApps GmbH im Rahmen der Bestellung und zum Zwecke der Bestellungsabwicklung und Angebotsverbesserung erhoben und gegebenenfalls auch im grenzüberschreitenden Verkehr verwendet werden können. 


8	BEGINN, ÄNDERUNG UND DAUER 

  1	Diese allgemeinen Lizenzbedingungen treten am 1. April 2013 in Kraft. Sie erhalten Gültigkeit für alle Vertragsverhältnisse, welche ab dem in Kraft treten rechtskonform entstanden sind. 
  2	Die allgemeinen Lizenzbedingungen können jederzeit von der OrangeApps GmbH angepasst werden. Solche Änderungen kommen aber nur in Vertragsverhältnissen zur Geltung, die nach der Änderung entstanden sind. 
  3	Ab in Kraft treten der allgemeinen Lizenzbedingungen sind sie zeitlich bis zur Ablösung durch aktuellere Lizenzbedingungen unbeschränkt wirksam. 


9	SALVATORISCHE KLAUSEL 

  1	Wird eine Regelung der vorliegenden Vereinbarung von einem zuständigen Gericht als ungültig erklärt, so hat das auf die Gültigkeit der restlichen Vereinbarung keinen Einfluss. 
  2	Statt der ungültigen Bestimmung soll eine Regelung gelten, die der ursprünglichen Regelung sinngemäß am nächsten kommt. 


10	VERTRAGSBESTANDTEILE 

  1	Die Rechnung der OrangeApps GmbH ist integrierter Bestandteil dieser Vereinbarung und bezeichnet die lizenzierte Software, die lizenzierte Version der Software, Name und Ort des Lizenznehmers und den Betrag für die Lizenzgebühr. 
  2	Diese allgemeinen Lizenzbedingungen sowie alle hierin ausdrücklich genannten Unterlagen bilden die gesamte Absprache zwischen Lizenzgeber und Lizenznehmer zum Vertragsgegenstand und ersetzen sämtliche früheren oder gleichzeitigen Vereinbarungen, Übereinkünfte, Verhandlungen und Besprechungen der Parteien. 


11	WIDERRUF

  1	Verletzt der Lizenznehmer eine wesentliche Bestimmung dieser Vereinbarungen kann die OrangeApps GmbH nach eigenem Ermessen das Recht zur Nutzung der lizenzierten Software durch den Lizenznehmer widerrufen.


12	SONSTIGES

  1	Der Lizenznehmer versichert, beim Gebrauch der Software geltendes Recht sowie alle anwendbaren Gesetze, Verordnungen und Regelungen zu beachten.
  2	Jeder Verzicht auf strikte Einhaltung dieser Vereinbarung bedarf der Schriftform und ist durch die OrangeApps GmbH zu unterzeichnen. Eine solche Änderung hat keinen Einfluss auf andere Bestimmungen dieser Vereinbarung. 


13	ANWENDBARES RECHT UND GERICHTSSTAND 

  1	Diese Vereinbarung unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
  2	Der Gerichtsstand für Klagen gegen die OrangeApps GmbH ist ausschließlich 87435 Kempten.


OrangeApps GmbH
Version 1.2, 01.04.2013
